@lavievagabonde@chaos.social ich habe absolut keinen Grund, an den Vorwürfen gegen C.U. zu zweifeln. Trotzdem finde ich deinen Absatz zur Unschuldsvermutung generell schwierig:
Nur weil ich die Unschuldsvermutung in den Raum stelle, unterstelle ich der/m Kläger/in nicht automatisch eine Lüge. Der Schluss geht mir zu kurz.
Man steht bei Vorwürfen nicht vor der Wahl: "entweder ich persönlich verurteile sofort A oder ich verurteile sofort B"
Man hat auch die dritte Möglichkeit: "ich warte, was Profis sagen".