Replying to
@HonkHase@chaos.social ich bin ein wenig erstaunt dass das nicht nur impliziert sondern sogar direkt so im Referentenentwurf steht.
"Bis eine 0-Day-Schwachstelle nach Veröffentlichung bei den Herstellern durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Systemen durch Patches behoben wird, vergeht Zeit, die der Bundesnachrichtendienst für wichtige Arbeiten nutzen kann, welche die Grundlage für die Auftragserfüllung darstellen. Wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aufgefordert, unmittelbar, beispielsweise über eine Austauschplattform, Erkenntnisse zu teilen, kann die Zeit zwischen interner Bearbeitung, Meldung an die Hersteller, Behebung des Softwarefehlers, Bereitstellung eines Patches und finaler Installation des selbigen, ausreichend lang sein, um die Schwachstellen in Wert bringen zu können"