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Tatsächlich gibt es das in Graz schon seit 1992(?)
§ 1
Auf allen Gemeinde- und Landesstraßen im Ortsgebiet der Landeshauptstadt Graz, die in § 2 nicht ausgenommen sind, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 30 km/h festgelegt.
Und diese Ausnahmen gibt's in Helsinki ja auch nach wie vor, so wie ich das verstehe.