"Wenn eine Schülerin wissen möchte, welche Daten über sie gespeichert werden, dann ist die Schulleitung verpflichtet, die Auskunft zu erteilen. Das ergibt sich aus Art. 15 der DSGVO. Das Problem: Die Schulleitungen können die Auskunft gar nicht erteilen, weil sie selbst nicht wissen, was Microsoft speichert. Diese Informationen gibt der Konzern ihnen nicht."
https://taz.de/Paedagogin-ueber-Microsoft-an-Schulen/!6203349/
Und selbst der Antrag bringt nix mehr, die Behörden reagieren nur noch mit "is halt so".