@OrntLaOkro@hessen.social Wohl eher die, dass Wehrpflichtgesetz neugefasst wurde und die Juristen im Ministerium alte Normen wiederbelebt haben, ohne an PR-Wirkung zu denken.
Wenn wirklich eine "böse" Intention dahinterstecken würde hätte man cleverer entweder gleich eine Strafvorschrift mitaufgenommen, oder beides auf später verschoben.
Wobei cleveres Handeln bei der Regierung ja leider auch kein Maßstab ist...