lichtschnuppe
Harald Thomé =AZa51qcVde0l3yRCvoqVjgq-2nRtTT6G_rSozUEOrFnqDWNm7I4G9EtrfXVk0pzH2AhrI2BsosLxUUNFOv5-aLB6ZTMPiNu8nGh1I13jBm9N0cS6KulEm5XHvYBJmwGdqTroGTzMhqa0HD4aGauAwIKnyZXOPj0dmORNYJhmBwTUmw&__tn__=%2CO%2CP-R]
(Leider nur in Facebook gepostet)
Zahlung mit Sozialcard eingestellt – wie damit umgehen?
Die Bundesagentur für Arbeit hat für ihre 300 Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung offensichtlich einen Fehler bei der Verfahrensvergabe der „Sozialcard“ gemacht, daher müssen alle Zahlungen mit der „Sozialcard“ eingestellt werden. Praktische Tipps zum Umgang.
Die Info geht derzeit jobcenterintern rum:
„𝐷𝑒𝑢𝑡𝑠𝑐ℎ𝑙𝑎𝑛𝑑𝑤𝑒𝑖𝑡 𝑤𝑒𝑟𝑑𝑒𝑛 𝑑𝑖𝑒 𝐽𝑜𝑏𝑐𝑒𝑛𝑡𝑒𝑟 𝑎𝑏 𝑑𝑒𝑚 01.04.2026 𝑘𝑒𝑖𝑛𝑒 𝑤𝑒𝑖𝑡𝑒𝑟𝑒𝑛 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑒𝑛 𝑢̈𝑏𝑒𝑟 𝑑𝑖𝑒 𝑏𝑖𝑠𝑙𝑎𝑛𝑔 𝑎𝑢𝑠𝑔𝑒ℎ𝑎̈𝑛𝑑𝑖𝑔𝑡𝑒𝑛 𝐷𝑒𝑏𝑖𝑡𝑘𝑎𝑟𝑡𝑒𝑛 𝑎𝑢𝑠𝑧𝑎ℎ𝑙𝑒𝑛. 𝐷𝑎𝑠 𝑉𝑒𝑟𝑓𝑎ℎ𝑟𝑒𝑛 𝑤𝑖𝑟𝑑 𝑣𝑜𝑟𝑒𝑟𝑠𝑡 𝑒𝑖𝑛𝑔𝑒𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑡 𝑢𝑛𝑑 𝑚𝑢𝑠𝑠 𝑛𝑒𝑢 𝑣𝑒𝑟𝑔𝑒𝑏𝑒𝑛 𝑤𝑒𝑟𝑑𝑒𝑛.
𝐼𝑛 𝑑𝑒𝑛 𝑘𝑜𝑚𝑚𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛 𝑊𝑜𝑐ℎ𝑒𝑛 𝑤𝑒𝑟𝑑𝑒𝑛 𝑎𝑙𝑙𝑒 𝐼𝑛ℎ𝑎𝑏𝑒𝑟𝑖𝑛𝑛𝑒𝑛 𝑒𝑖𝑛𝑒𝑟 𝐷𝑒𝑏𝑖𝑡𝑘𝑎𝑟𝑡𝑒 𝑎𝑛𝑔𝑒𝑠𝑐ℎ𝑟𝑖𝑒𝑏𝑒𝑛 𝑢𝑛𝑑 𝑧𝑢 𝑒𝑖𝑛𝑒𝑚 𝑝𝑒𝑟𝑠𝑜̈𝑛𝑙𝑖𝑐ℎ𝑒𝑛 𝑇𝑒𝑟𝑚𝑖𝑛 𝑖𝑚 𝐽𝑜𝑏𝑐𝑒𝑛𝑡𝑒𝑟 𝑒𝑖𝑛𝑔𝑒𝑙𝑎𝑑𝑒𝑛. 𝐵𝑒𝑖 𝑑𝑒𝑚 𝑇𝑒𝑟𝑚𝑖𝑛 𝑤𝑒𝑟𝑑𝑒𝑛 𝑠𝑖𝑒 𝑢̈𝑏𝑒𝑟 𝑑𝑒𝑛 𝑊𝑒𝑔𝑓𝑎𝑙𝑙 𝑑𝑒𝑟 𝐷𝑒𝑏𝑖𝑡𝑘𝑎𝑟𝑡𝑒 𝑖𝑛𝑓𝑜𝑟𝑚𝑖𝑒𝑟𝑡. 𝐷𝑖𝑒 𝑎𝑢𝑓 𝑑𝑒𝑟 𝐾𝑎𝑟𝑡𝑒 𝑣𝑜𝑟ℎ𝑎𝑛𝑑𝑒𝑛𝑒𝑛 𝐺𝑒𝑙𝑑𝑒𝑟 𝑘𝑜̈𝑛𝑛𝑒𝑛 𝑛𝑜𝑐ℎ 𝑣𝑜𝑛 𝑎𝑙𝑙𝑒𝑛 𝐼𝑛ℎ𝑎𝑏𝑒𝑟𝑖𝑛𝑛𝑒𝑛 𝑣𝑒𝑟𝑎𝑢𝑠𝑔𝑎𝑏𝑡 𝑤𝑒𝑟𝑑𝑒𝑛. 𝐴𝑛𝑠𝑐ℎ𝑙𝑖𝑒ß𝑒𝑛𝑑 𝑤𝑖𝑟𝑑 𝑒𝑖𝑛𝑒 𝑅𝑢̈𝑐𝑘𝑔𝑎𝑏𝑒 𝑑𝑒𝑟 𝐷𝑒𝑏𝑖𝑡𝑘𝑎𝑟𝑡𝑒 𝑎𝑛 𝑑𝑎𝑠 𝑗𝑒𝑤𝑒𝑖𝑙𝑖𝑔𝑒 𝐽𝑜𝑏𝑐𝑒𝑛𝑡𝑒𝑟 𝑤𝑎ℎ𝑟𝑠𝑐ℎ𝑒𝑖𝑛𝑙𝑖𝑐ℎ 𝑛𝑖𝑐ℎ𝑡 𝑛𝑜𝑡𝑤𝑒𝑛𝑑𝑖𝑔 𝑠𝑒𝑖𝑛.
𝑍𝑢𝑟 𝑈̈𝑏𝑒𝑟𝑏𝑟𝑢̈𝑐𝑘𝑢𝑛𝑔 𝑤𝑒𝑟𝑑𝑒𝑛 𝑑𝑖𝑒 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑒𝑛 𝑣𝑜𝑟𝑒𝑟𝑠𝑡 𝑢̈𝑏𝑒𝑟 𝑑𝑖𝑒 𝐴𝑢𝑠𝑔𝑎𝑏𝑒 𝑣𝑜𝑛 𝐵𝑎𝑟𝑐𝑜𝑑𝑒𝑠 𝑎𝑢𝑠𝑔𝑒𝑧𝑎ℎ𝑙𝑡. 𝑁𝑎𝑐ℎ 𝑊𝑖𝑒𝑑𝑒𝑟𝑒𝑖𝑛𝑓𝑢̈ℎ𝑟𝑢𝑛𝑔 𝑤𝑖𝑟𝑑 𝑑𝑎𝑠 𝑉𝑒𝑟𝑓𝑎ℎ𝑟𝑒𝑛 𝑧𝑢𝑟 𝐴𝑢𝑠𝑔𝑎𝑏𝑒 𝑑𝑒𝑟 𝐷𝑒𝑏𝑖𝑡𝑘𝑎𝑟𝑡𝑒𝑛 𝑠𝑒𝑖𝑡𝑒𝑛𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝐽𝑜𝑏𝑐𝑒𝑛𝑡𝑒𝑟𝑠 𝑑𝑢𝑟𝑐ℎ 𝑒𝑖𝑛𝑒 𝐶ℎ𝑒𝑐𝑘𝑙𝑖𝑠𝑡𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝑑𝑒𝑛 𝑓𝑜𝑙𝑔𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛 (𝑔𝑟𝑜𝑏 𝑧𝑢𝑠𝑎𝑚𝑚𝑒𝑛𝑔𝑒𝑓𝑎𝑠𝑠𝑡𝑒𝑛) 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒𝑛 𝑔𝑒𝑝𝑟𝑢̈𝑓𝑡.
• 𝐿𝑖𝑒𝑔𝑒𝑛 𝑧𝑤𝑒𝑖 𝐵𝑒𝑠𝑐ℎ𝑒𝑖𝑛𝑖𝑔𝑢𝑛𝑔𝑒𝑛 𝑣𝑜𝑛 𝐵𝑎𝑛𝑘𝑒𝑛 𝑣𝑜𝑟, 𝑑𝑎𝑠𝑠 𝑘𝑒𝑖𝑛 𝐾𝑜𝑛𝑡𝑜 𝑒𝑟𝑜̈𝑓𝑓𝑛𝑒𝑡 𝑤𝑒𝑟𝑑𝑒𝑛 𝑘𝑎𝑛𝑛?
• 𝐻𝑎𝑡 𝑑𝑖𝑒 𝑃𝑒𝑟𝑠𝑜𝑛 𝑒𝑖𝑛 (𝑓𝑢̈𝑟 𝑑𝑖𝑒 𝐾𝑜𝑛𝑡𝑜𝑒𝑟𝑜̈𝑓𝑓𝑛𝑢𝑛𝑔) 𝑔𝑢̈𝑙𝑡𝑖𝑔𝑒𝑠 𝐴𝑢𝑠𝑤𝑒𝑖𝑠𝑑𝑜𝑘𝑢𝑚𝑒𝑛𝑡 𝑜𝑑𝑒𝑟 𝑛𝑖𝑐ℎ𝑡 𝑢𝑛𝑑 𝑙𝑖𝑒𝑔𝑡 𝑏𝑒𝑖 𝑊𝑜ℎ𝑛𝑢𝑛𝑔𝑠𝑙𝑜𝑠𝑖𝑔𝑘𝑒𝑖𝑡 𝑒𝑖𝑛𝑒 𝐵𝑒𝑠𝑐ℎ𝑒𝑖𝑛𝑖𝑔𝑢𝑛𝑔 𝑢̈𝑏𝑒𝑟 𝑑𝑒𝑛 𝑃𝑜𝑠𝑡𝑒𝑚𝑝𝑓𝑎𝑛𝑔 𝑣𝑜𝑟?
• 𝐺𝑖𝑏𝑡 𝑒𝑠 𝑠𝑜𝑛𝑠𝑡𝑖𝑔𝑒 𝐺𝑟𝑢̈𝑛𝑑𝑒, 𝑑𝑖𝑒 𝑔𝑒𝑔𝑒𝑛 𝑒𝑖𝑛𝑒 𝐾𝑜𝑛𝑡𝑜𝑒𝑟𝑜̈𝑓𝑓𝑛𝑢𝑛𝑔 𝑑𝑒𝑟 𝑗𝑒𝑤𝑒𝑖𝑙𝑖𝑔𝑒𝑛 𝐾𝑢𝑛𝑑*𝑖𝑛𝑛𝑒𝑛 𝑠𝑝𝑟𝑒𝑐ℎ𝑒𝑛 (𝑧.𝐵. 𝐸𝑟𝑘𝑟𝑎𝑛𝑘𝑢𝑛𝑔 𝑜.𝑎̈.)?
𝑊𝑒𝑙𝑐ℎ𝑒 𝑑𝑒𝑟 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝑤𝑖𝑒 𝑏𝑒𝑎𝑛𝑡𝑤𝑜𝑟𝑡𝑒𝑡 𝑤𝑒𝑟𝑑𝑒𝑛 𝑚𝑢̈𝑠𝑠𝑒𝑛, 𝑑𝑎𝑚𝑖𝑡 𝑒𝑖𝑛𝑒 𝐷𝑒𝑏𝑖𝑡𝑘𝑎𝑟𝑡𝑒 𝑎𝑢𝑠𝑔𝑒𝑔𝑒𝑏𝑒𝑛 𝑤𝑖𝑟𝑑, 𝑘𝑎𝑛𝑛 𝑎𝑘𝑡𝑢𝑒𝑙𝑙 𝑛𝑜𝑐ℎ 𝑛𝑖𝑐ℎ𝑡 𝑔𝑒𝑠𝑎𝑔𝑡 𝑤𝑒𝑟𝑑𝑒𝑛.“
Zusammengefasst: Die Bundesagentur für Arbeit hat für ihre 300 Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung offensichtlich einen Fehler bei der Verfahrensvergabe der „Sozialcard“ gemacht, daher müssen alle Zahlungen mit der „Sozialcard“ eingestellt werden.
Die Betroffenen bekommen jetzt folgende Schreiben: t1p.de/ltszk
Die BA klärt in dem Schreiben die kontolosen Betroffenen zutreffend auf. Sie verweist zutreffend in Anlehnung an § 47 Abs. 1 S. 1 SGB I auf die Zahlung „auf das Konto eines Dritten, z. B. eines Familienangehörigen oder eines sozialen Vereins“.
Wo die Jobcenter dann etwas kleinlauter wird, ist die Frage, was passiert, wenn das nicht möglich ist. Hier muss auf andere Weise das Geld an die Betroffenen „übermittelt werden“ (§ 47 Abs. 1 S. 2 SGB I). Die Rechtslage bedeutet für die Jobcenter verpflichtend: Barcodeauszahlung, Barscheck oder Einrichtung einer Auszahlstelle im Amt.
Ganz grundsätzlich dazu: Okay, die BA hat anscheinend das Ausschreibungsverfahren mit der Sozialcard verbaselt. Die Sparkassen sind zwar selbstständige Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft, sie sind aber dem Gemeinwohl verpflichtet und haben den öffentlichen Auftrag, die angemessene und ausreichende Versorgung insbesondere der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise und des Mittelstandes, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht Druck auf diese Sparkassen ausgeübt wird hier gemeinwohlorientiert einzuspringen.
Sie sind verpflichtet, auch bei schlechteren Erfahrungen mit Kunden Konten einzurichten und auch kurzfristig über Barschecks bei der Auszahlung der Geldleistungen einzuspringen.
Das Jobcenter Wuppertal hat das in richtungsweisender Art sichergestellt und damit eine geeignete Lösung für kontolose Leistungsbeziehende geschaffen (siehe: t1p.de/9b7g2 ).
𝐃𝐚𝐬 𝐤𝐨̈𝐧𝐧𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐦𝐮̈𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐚𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞 𝐉𝐨𝐛𝐜𝐞𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐝 𝐚𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞 𝐋𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐭𝐫𝐚̈𝐠𝐞𝐫 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐡𝐢𝐧𝐤𝐫𝐢𝐞𝐠𝐞𝐧!
@afelia@chaos.social Danke! Und wie ich hoffte, sind wir wie immer ähnlicher Meinung 😇
- Plattformen regulieren -Alternative Plattformmodelle (Fediverse Instanzen für Kinder!)
- Medienkompetenz stärken (Vor allem die der Eltern, Erzieher, Lehrer und Politiker) Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele Eltern mit der digitalen Medienwelt ihrer Kinder nur begrenzt vertraut sind. Sie gehören häufig zu den sogenannten »Digital Immigrants« – Menschen, die nicht mit digitalen Technologien aufgewachsen sind und deren Funktionsweise erst später kennenlernen mussten. Dadurch fällt es ihnen schwer, einzuschätzen, welche Inhalte ihre Kinder online sehen oder welche Risiken mit bestimmten Plattformen verbunden sind. Wer aber ist hier in der Verantwortung?
Eigentlich müssten alle Akteure gemeinsam die Verantwortung übernehmen: Plattformunternehmen, Eltern, Schulen und Politik. In der Praxis entsteht jedoch oft eine Situation, in der sich keiner dieser Akteure vollständig zuständig fühlt.