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@zdfmagazin Das liegt vielleicht auch daran, dass der inflationäre Ruf "Völkerrechtsverstoß" einfach nur zum Kampfbegriff verkommen ist. Man kann Völkerrechtsverstöße natürlich politisch „behaupten“, aber rechtsverbindlich festgestellt werden sie erst, wenn ein zuständiges Gericht oder Organ darüber entscheidet. Völlig abstrakt und ohne Bedeutung ohne ein bestätigendes anerkanntes Gericht.